Informations- und Orientierungsgespräch
Vor Beginn einer Psychotherapie haben Sie die Möglichkeit, ein unverbindliches Informations- und Orientierungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Dieses etwa 25-minütige Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Orientierung. Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise, den Ablauf einer Psychotherapie, die organisatorischen Rahmenbedingungen, die Verschwiegenheitspflicht sowie Informationen zur Kostenrückerstattung. Darüber hinaus haben Sie Gelegenheit, offene Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck von meiner Praxis zu gewinnen.
Ihr Anliegen kann dabei in groben Zügen besprochen werden. Eine psychotherapeutische Anamnese oder Behandlung findet im Rahmen dieses Gesprächs jedoch noch nicht statt.
Die Kosten für das Informations- und Orientierungsgespräch betragen 50 €. Da es sich noch nicht um eine psychotherapeutische Behandlungseinheit handelt, ist dieses Gespräch nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichbar.
Wenn Sie sich anschließend für eine Psychotherapie entscheiden, beginnt diese mit der ersten regulären psychotherapeutischen Einheit.
Alternativ können Sie auch direkt mit der ersten psychotherapeutischen Einheit beginnen und auf das Informations- und Orientierungsgespräch verzichten.
Erste Einheit und Ablauf
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, können Sie anstelle des Informations- und Orientierungsgesprächs direkt eine erste psychotherapeutische Einheit (50 Minuten) vereinbaren.
In dieser Einheit lernen wir uns ebenfalls kennen. Gleichzeitig beginnen wir mit der psychotherapeutischen Anamnese und der gemeinsamen Klärung Ihres Anliegens, Ihrer bisherigen Lebenssituation und Ihrer Ziele für die Therapie. Organisatorische Informationen, Rahmenbedingungen sowie offene Fragen werden dabei ebenfalls besprochen.
Das Honorar für die erste psychotherapeutische Einheit beträgt 115 €. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann diese – wie alle weiteren Therapieeinheiten – bei der Krankenkasse zur teilweisen Kostenrückerstattung eingereicht werden.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind für Sie reserviert und müssen daher spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, da ich Ihnen sonst ein Ausfallshonorar in Rechnung stellen muss.
Verschwiegenheit
Vertrauen und Vertraulichkeit bilden eine wichtige Grundlage der psychotherapeutischen Arbeit. Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz.
Alles, was Sie im Rahmen der Therapie mitteilen, wird vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz Ihrer persönlichen Informationen und schafft einen geschützten Raum für unsere gemeinsame Arbeit.
Kosten
Das Honorar für eine psychotherapeutische Einheit (50 Minuten) beträgt 115 €.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse möglich.
Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses ist eine psychotherapeutische Diagnose erforderlich, die gegenüber der Krankenkasse dokumentiert wird. In den ersten Therapieeinheiten erfolgt zunächst eine sorgfältige Abklärung Ihrer Situation. Wenn eine Kostenrückerstattung gewünscht wird und die Voraussetzungen dafür gegeben sind, besprechen wir das weitere Vorgehen gemeinsam und füllen die erforderlichen Unterlagen zusammen aus.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine Psychotherapie auch ohne Antrag auf Kostenrückerstattung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden keine diagnostischen Informationen an die Krankenkasse übermittelt und das Honorar ist privat zu bezahlen.
Aktuelle Informationen zur Höhe der Kostenrückerstattung finden Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Hier eine Zusammenfassung des ÖBVP
Der Kostenzuschuss beträgt derzeit beispielsweise ca. 33,70 € (ÖGK), 50,00 € (SVS), 50,20 € (BVAEB) und 39 € (KFA Wien) pro Therapieeinheit. Änderungen durch die jeweiligen Krankenversicherungsträger sind möglich.
Für einen möglichen Kostenzuschuss ist zudem vor der zweiten Therapieeinheit eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Die notwendigen Informationen erhalten Sie entweder im Informations- und Orientierungsgespräch oder – wenn Sie direkt mit der Psychotherapie beginnen – im Rahmen der ersten Therapieeinheit. Auf Wunsch stelle ich Ihnen diese Informationen selbstverständlich auch bereits vorab zur Verfügung und wir besprechen sie dann in der Praxis.
Psychotherapie in meiner Praxis in Wien
Ich würde mich freuen, Sie in meiner Praxis in 1020 Wien begrüßen zu dürfen, gerne können Sie mich direkt über das Kontaktformular kontaktieren, oder mich unter 0677 647 547 62 anrufen, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.